Anzeige

Der Investigativ-Blog Betrug ist nicht Betrug

Der Investigativ-Blog: Betrug ist nicht Betrug

Wer vor dem Fußballspiel weiß, wie es ausgeht, weil er einen Spieler gekauft hat, eine Wette platziert und gewinnt, ist ein Betrüger. Verliert er aber die Wette, ist es halb so schlimm. Das könnte sich ändern.

In den vergangenen Jahren haben Gerichtsprozesse und Medienenthüllungen immer wieder gezeigt, wie manche Wettspieler den Fußball missbrauchen, um großes Geld zu verdienen. Vor dem Bochumer Landgericht sind einige von ihnen verurteilt worden.

Der bekannteste ist wohl der Berliner Ante Sapina. Im Juni 2011 wurden er und sein Partner Marijo C. wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Sapina hatte gestanden, zwischen 2008 und 2009 in mehreren europäischen Ländern Spieler und Schiedsrichter bestochen zu haben. Betroffen waren auch Partien der Europa League und der WM-Qualifikation.

Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) werden die Urteile gegen Sapina und Marijo C. morgen überprüft. Eine der Fragen dabei: Haben die Zocker eigentlich betrogen, wenn ihre Wette trotz bestochener Spieler oder Schiedsrichter nicht aufgegangen ist? Das heißt, wenn sie zum Beispiel auf eine Niederlage setzten, ihre Mannschaft aber gewann? Nein, meinte zuletzt das Landgericht Bochum und sprach in einem solchen Fall nur von versuchtem Betrug. Hat ein Zocker also Pech im Spiel, konnte ihm das vor Gericht helfen. Unter anderem dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Außerdem soll sich der BGH mit dem so genannten "Quotenschaden" beschäftigen. Dabei geht es um die Wettquote, die ein Buchmacher einem Wetter anbietet und dabei nicht weiß, dass der Ausgang des Spiels vorherbestimmt ist. Bei der Staatsanwaltschaft Bochum hofft man nun auf ein deutliches Signal des Bundesgerichtshof, den Betrug nicht davon abhängig zu machen, ob eine Wette gewonnen wurde. Der Anwalt von Ante Sapina, Stefan Conen, sieht das anders. "Da hat die Staatsanwaltschaft schlechte Karten," sagt er.

Die Verteidigung hatte ebenfalls Revision eingelegt, weil sie Beweisanträge nicht in das Verfahren habe einbringen können. Ihr Ziel ist es, das Urteil gegen Ante Sapina aufheben zu lassen. "Die Folge wäre vermutlich eine Neuverhandlung", so Conen.

Update (15.11.2012 14:08 Uhr)

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird vertagt. Laut einer Sprecherin wird sie am 20.12.2012 mitgeteilt.

von: Nina Plonka

Newsticker