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Der Investigativ-Blog Das Erbe des Datendiebs

Der Investigativ-Blog: Das Erbe des Datendiebs

Der Österreicher Wolfgang U. verkauft eine Steuer-CD für 2,5 Millionen Euro an das Land NRW. Er fliegt auf, wird verhaftet und begeht Selbstmord. Was wird aus dem Erbe? Die Frage hat ein Gericht beantwortet.

Markus U. kämpft seit dem Tod seines Bruders Wolfgang (Bild) um dessen Vermögen. Der gebürtige Österreicher hatte im Frühjahr 2010 für 2,5 Millionen Euro Daten der Schweizer Credit Suisse Bank an das Finanzministerium in NRW verkauft. Anschließend packte er das Geld auf Konten in Österreich und Tschechien und schloss eine Lebensversicherung ab. Aufgrund eines peinlichen Fehlers der deutschen Behörden gelang es den Schweizern, den Datendieb zu identifizieren, von dem nicht mal deutsche Steuerfahnder wussten, wer er war. Die Schweizer Polizei verhaftete ihn im September 2010. Nur wenige Tage später nahm Wolfgang U. sich im Berner Regionalgefängnis das Leben. U. hinterließ seinen Eltern sein gesamtes Vermögen, bei der Lebensversicherung von 100.000 Euro hatte er seine Lebensgefährtin als Begünstigte eingesetzt. Die Behörden beschlagnahmten unterstützt von den Österreichern sämtliche Gelder, da sie ein Ermittlungsverfahren gegen U. eingeleitet hatten.

Dagegen versuchten U.s Eltern vorzugehen. Sie legten beim Schweizer Bundesgericht Beschwerde gegen die Zwangsmaßnahme ein. Wie jetzt bekannt wurde, entschied der Strafgerichtshof in Bellinzona kurz vor Weihnachten, der Beschwerde werde nicht stattgegeben. Die Gelder bleiben, wo sie sind.

Die Situation zwischen den Hinterbliebenen und den Schweizer Behörden ist ebenso festgefahren, wie die Beziehung zwischen Deutschland und der Schweiz. Dabei haben sich die Deutschen entschlossen, für niemanden Partei zu ergreifen. Das Rechtshilfeersuchen der Schweizer Bundesanwaltschaft ignorierten sie, ebenso wie die Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder, die den Deal mit U. eingefädelt hatten. Mit der Familie des Datendiebs wollen die Deutschen ebenfalls nichts zu tun haben, obwohl der Fehler eines deutschen Notars dafür sorgte, dass die Schweizer überhaupt erfuhren, wer die Bankdaten an das NRW-Finanzministerium verkauft hatte. Nachdem er im Auftrag des Landes NRW die erste Tranche von über 900.000 Euro auf U.s Konto überwiesen hatte, stellte die Sparkasse Überprüfungen an, um Geldwäsche auszuschließen. Der Notar teilte daraufhin der Bank mit, bei der Zahlung von 2,5 Millionen Euro handele es sich um eine "Begleichung einer vertraglichen Verpflichtung des Landes NRW gegenüber einem namentlich nicht genannten Zahlungsempfänger". Diese Information, so bat er, solle vertraulich behandelt werden. Noch am selben Tag erstattete die Bank eine Geldwäschemeldung. Acht Tage zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bekannt gegeben, Ermittlungen gegen 1100 mutmaßliche Steuersünder und Kunden der Credit Suisse eingeleitet zu haben, aufgrund von Informationen, die sie durch den Kauf einer Steuer-CD erhalten hatte.

von: Nina Plonka

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