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Der Investigativ-Blog Maschmeyer muss lange warten

Der Investigativ-Blog: Maschmeyer muss lange warten

Der Bundesfinanzhof hat in einem Cum-Ex-Fall entschieden. Das Ergebnis: schlechte Karten für das Modell. Bis geklärt ist, ob Geschäfte wie die von Carsten Maschmeyer legal waren, könnten allerdings Jahre vergehen.

Sie kämpfen um Millionen, die ihnen der deutsche Staat erstatten soll - und dieses Urteil können sie dabei nicht gebrauchen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat gestern zu einem Hamburger Cum-Ex-Fall Position bezogen. Er entschied, dass ein Geschäftsmann keinen Anspruch auf Erstattung der Kapitalertragssteuer hat. Dennoch muss das zuständige Hamburger Gericht die Sache nochmal verhandeln, weil die Höhe der Körperschaftssteuer unklar ist.

Also müssen Milliardäre, Millionäre und Prominente warten: der frühere AWD-Chef Carsten Maschmeyer, der Schalke-Boss Clemens Tönnies, der HSV-Trainer Mirko Slomka, die Schauspielerin Veronica Ferres, der Drogerie-Milliardär Erwin Müller, der Promi-Anwalt Matthias Prinz. Sie alle steckten viel Geld in Fonds, die Geschäfte zulasten der deutschen Steuerzahler betrieben.

Jahrelang verdienten Großinvestoren mit Cum-Ex-Deals gutes Geld. Dabei erstattete der Staat bei Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag die Kapitalertragssteuer zweimal - obwohl er sie nur einmal eingenommen hatte. Möglich war dies, weil der Handel außerhalb der Börse und über eine Bank im Ausland lief. Anfang 2012 wurde die Lücke geschlossen. Finanzminister Wolfgang Schäuble entschied, erst mal keine Steuern für Cum-Ex-Fonds zu erstatten. Insgesamt geht es dabei um Milliarden.

Viele Investoren sagen heute, sie fühlen sich von ihren Beratern und den Banken hinters Licht geführt. Der Drogerie-König Erwin Müller zog gegen die Bank Sarasin vor Gericht. Nachdem der stern seine Anlage in Cum-Ex-Geschäfte enthüllt hatte, klagte auch Carsten Maschmeyer. Dem „Handelsblatt“ sagt er, seine Anwälte tauschten mit anderen Geschädigten Dokumente aus.

In München wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Fall der Investmentfirma eines Hamburger Geschäftsmanns und Steuerberaters verhandelt. Doch die Grundsatzfrage ist noch immer nicht geklärt: Wie vielen Personen kann eine Aktie zum selben Zeitpunkt gehören? Gehört sie zwei Personen, hätten theoretisch auch zwei Anrecht auf die Kapitalertragssteuer. Die obersten Steuerrichter haben ihr Urteil nur auf den Hamburger Fall zugeschnitten. "Das ist ein Signal, das auch für weitere Fälle gelten wird", sagt jedoch der Rechtsprofessor an der Universität Ulm, Heribert Anzinger. "Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Hamburger Falles folgt der BFH der Auffassung der Bundesregierung." Die ist der Meinung, Cum-Ex-Geschäfte seien illegal.

Jedoch muss, trotz Signalwirkung, jeder Fall individuell geprüft und vor Gericht verhandelt werden. Bis es so zu einem Grundsatzurteil kommt, könnte viel Zeit vergehen. Ertragreicher könnte es also sein, sich das Geld statt vom Finanzamt von der Bank wiederzuholen, so wie Carsten Maschmeyer und Erwin Müller es versuchen. Viele Investoren scheinen das vorzuhaben. Eine Leipziger Kanzlei sucht bereits per Zeitungsanzeige im Auftrag "prominenter Geschädigter" nach "gleichermaßen Betroffenen".

von: Nina Plonka

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Foto: Daniel Reinhardt/dpa

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