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Der Investigativ-Blog Wie ein V-Mann-Verdacht sich in Luft auflöste

Der Investigativ-Blog: Wie ein V-Mann-Verdacht sich in Luft auflöste

War der als Unterstützer der NSU-Terroristen angeklagte Ralf Wohlleben V-Mann? Ein Bundesanwalt hatte den Verdacht geschürt und musste ihn jetzt ausräumen.

Das Gedächtnis ist ein schlechter Ratgeber. Erinnerungen verblassen nicht nur, sie verfärben sich auch. Dr. Hans-Jürgen Förster, ein im Dienst der Strafverfolgung ergrauter Schnurrbartträger von 64 Jahren hat das Blatt noch ziemlich genau vor Augen: „Es war nicht DIN-A 4, eher eine Nummer größer.“ Damals, ungefähr im März 2002 bei einer Konferenz des „harten Kerns“ der Mitarbeiter im Bundesinnenministeriums, die für das Verbotsverfahren der NPD belastbare Beweise sammelten. Förster war Unterabteilungsleiter. Auf dem Papier war ein Raster aus senkrechten und waagerechten „Kolonnen“ aufgedruckt. Dazu „möglicherweise farbige Striche“, so erinnert sich Förster gestern Abend in der Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag. Aus dem Raster konnte man ablesen, wie lange ein NPD-Mitglied als V-Mann geführt wurde.

In einer Zeile „am rechten Ende einer Linie“ stand der Name „Wohlleben“, ohne Vornamen: „Ob Mann oder Frau, alt oder jung“, das war somit nicht erkennbar, sagt Förster. Aber man habe sich in der Runde aus Sicherheitsexperten aus den Abteilungen IS und V über die Liste gebeugt und gekichert. Denn auf dem gleichen Blatt stand ein sehr ähnlicher Name, der ebenfalls auf „leben“ endete und dem stern bekannt ist. Als stern.de Ende September als erstes Medium über diesen ungeheuerlichen Verdacht berichtete, war die Aufregung groß. Gab es einen Spitzel des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit direktem Zugang zur Mörderzelle?

Wer bei dem Termin anwesend war, weiß Förster nicht mehr genau, obwohl ihm noch die Namen der Mitglieder des „harten Kerns“ einfallen. Sicherheits-Bürokraten, denen das angestrebte Verbot der NPD eine Herzensangelegenheit war – „Tag und Nacht“ habe man darauf hingearbeitet, sagt Förster stolz.

Die Abgeordneten wollen es genau wissen. Haben sie im September einer Räuberpistole hektische Telefonrunden und ein Wochenende geopfert? Will der Bundesanwalt sein Gesicht wahren und beharrt deshalb auf seiner anscheinend falschen Erinnerung? Das wäre bedenklich, denn Förster ist beim Generalbundesanwalt immerhin für Proliferationsfälle zuständig, illegale Rüstungsexporte also. Zwei Jahre lang war Förster zudem Chef des Verfassungsschutzes des Landes Brandenburg.

Vor dem Ausschuss erscheint Förster als ein gewissenhafter, rechtsstaatlich tickender Beamter. Die Geschichte seiner potentiell explosiven Erinnerung gibt einen kleinen Einblick in das Innenleben der wichtigsten Staatsanwälte im Land, der Bundesanwälte in Karlsruhe. Als die Terrorzelle Anfang November 2011 aufgeflogen war, wurde kurze Zeit später auch ein Ralf W. festgenommen. W. wie Wohlleben, ein ehemaliger NPD-Funktionär, der dem Thüringer Terror-Trio bei der Beschaffung der Waffe geholfen haben soll, mit der neun Menschen türkischer und griechischer Herkunft ermordet wurden. Als der Name Wohlleben publik wurde, erinnerte sich Förster sofort an das Treffen im Innenministerium ein Jahrzehnt zuvor. Könnte das der selbe Wohlleben sein, dessen markanter Name ihm im Gedächtnis geblieben war?

Der Bundesanwalt ging die Sache systematisch an:

  • Als erstes prüfte er seine Erinnerung, ging in sich und war sich schließlich sicher: Wohlleben. Diesen Namen hatte er damals auf der Liste der NPD-V-Männer gelesen.
  • Als zweites prüfte er die Rechtslage. Würde er sich strafbar machen, wenn er den Klarnamen eines verdeckten Informanten, das Allerheiligste eines Geheimdienstes, weitergeben würde, selbst von Bundesbehörde zu Bundesbehörde? Ist das Geheimnisverrat? Erworben hatte er das Wissen im Bundesinnenministerium von Otto Schily. Jetzt war sein Dienstherr Generalbundesanwalt Harald Range. Die Rechtslage schien ihm unklar.
  • Als drittes wog er ab, ob er dem Generalbundesanwalt Meldung machen sollte, damit seine Erkenntnis in die Ermittlungen einfließen könnte.

Wann begeht ein Bundesanwalt Geheimnisverrat?

Zunächst fragte Förster seinen Abteilungsleiter um Rat. Dann ging er zu seinem Kollegen, Bundesanwalt Dr. Herbert Diemer, mit den NSU-Ermittlungen betraut. Das war im Dezember 2011, mitten in den frühen Ermittlungen im Turbotempo. Schließlich schilderte Förster dem Bundesanwalt Weingarten den Sachverhalt. Melden macht frei, sagen Menschen in Bürokratien, die mal bei der Bundeswehr gedient haben. Somit war Förster frei. Er wunderte sich nur, dass nichts geschah. Warum wurde er nicht vernommen? Drohten ihm doch Ermittlungen wegen Geheimnisverrats?

Erst am 17. September dieses Jahres, als er seinen Kollegen Diemer zufällig im Dienstgebäude in Karlsruhe auf dem Gang traf, hakte Förster nach: „Ich hatte in der Zeitung gelesen, das bald Anklage erhoben wird und eine Vernehmung von mir müsste vorher geschehen, um berücksichtigt zu werden.“ Der Kollege aus der Abteilung Terrorismus wirkte „sehr angestrengt“, so Förster. Es gebe Kollegen, mit denen sei man „befreundet“, mit anderen arbeite man bloß „zufällig“ zusammen. Diemer falle in die zweite Kategorie. Erst jetzt, neun Monate nach der ersten mündlichen Mitteilung, schrieb Förster einen Aktenvermerk: Eine Seite, drei Absätze, in präzisem Bürokratendeutsch. "Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt“, diese ironische Juristenweisheit zitiert Förster. Die Sicherheitsbürokratie setzt sich endlich in Bewegung. Das Papier wird noch Folgen haben.

Der dubiose ehemalige Thüringer Verfassungsschutzchef Helmut Röwer verneint, Ralf Wohlleben als V-Mann geführt zu haben, erfährt Förster auf dem kleinen Dienstweg. „Ich glaube, die haben das abgearbeitet in der Behörde. Sie haben die Nachrichtendienste befragt“, sagt Förster vor dem Ausschuss. Seiner Meinung nach soll es einen Geheimvermerk beim Generalbundesanwalt zu Försters dienstlicher Erklärung geben. Die Abgeordneten führen sich mal wieder vorgeführt: Warum findet sich das nicht in den Akten?

Ein Spinner ist Förster nicht, er ist sogar übereifrig. Er habe ein ähnlich aufgebautes Blatt mit Namen von V-Leuten in den Akten gefunden, plaudert der Bundesanwalt freimütig, ein Mann mit Vornamen „Steve“ habe da draufgestanden und ein V-Mann „Investor“, hinter dem sich der Fast-Namensvetter von Wohlleben verstecke. Der CDU-Obmann in Untersuchungsausschuss Clemens Binninger bremst den Mitteilungsdrang Försters. Auch der Vertreter des Bundesinnenministers im Ausschuss meldet seinen Protest an. Wenn noch mehr V-Männer-Decknamen zur Sprache kämen, müsse die Sitzung nicht-öffentlich weitergeführt werden. Fahrlässig ist Förster nicht. Um die Sache geht es ihm, den Erfolg des NSU-Verfahrens: „Ich wollte keinen NPD-2-Effekt provozieren.“ Das NPD-Verbotsverfahren scheiterte, weil Bataillone von V-Leuten als Kronzeugen das Konstrukt kippen ließen.

Der Grünen-Obmann im Ausschuss Wolfgang Wieland schließt die Befragung des Zeugen zum Rätsel um Wohlleben elegant ab: Wie würde er aus der Distanz denn seine eigene Glaubwürdigkeit als Zeuge einstufen? Als Wieland ihm „Non liquet“ vorschlägt, stimmt Förster zu. „Es ist nicht klar.“ Ein alter Rechtsgrundsatz, der zum Verwerfen des Verdachts führen muss.

Die ganze Aufregung war wohl vergebens. Zwar soll noch ein weiterer geheimer Vermerk von Förster aus seiner Zeit im Bundesinnenministerium mit Klarnamen von V-Leuten überprüft werden. Und das Innenministerium wird eine Liste von NPD-Mitgliedern vorlegen, die vor zehn Jahren auf eine V-Mann-Tätigkeit überprüft wurden. Aber es erscheint höchst unwahrscheinlich, dass sich noch ein Beweis für eine V-Mann-Tätigkeit Wohllebens finden wird.

Von Dirk Liedtke

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Foto: Robert Schlesinger/dpa

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