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Der Investigativ-Blog Wie rechts darf ein Soldat sein?

Der Investigativ-Blog: Wie rechts darf ein Soldat sein?

Die Bundeswehr zieht noch immer rechte Spinner, aber auch gewalttätige Neonazis an. Rausgeschmissen werden nur wenige.

Drei Soldaten in Daun hören auf der Stube Rechtsrock der Band Sleipnir, zwei Streifensoldaten zeichnen in Ulm Hakenkreuze in den Schnee und ein Freiwillig Wehrdienstleistender stürmt in einer Gruppe ein FlüchtlingsAsylantenwohnheim in Kleinlangheim und uriniert in die Waschmaschine und auf die Wäsche. Das sind nur drei von 58 Fällen mit „Verdacht auf rechtsextreme Betätigung“, die im letzten Jahr an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gemeldet wurden. Der für Extremismusabwehr zuständige Militärische Abschirmdienst (MAD) hat sogar 309 „rechtsextremistische Verdachtsfälle“ bei der Bundeswehr gezählt. Die Selbstkontrolle scheint auf den ersten Blick zu funktionieren. Aber mit welchen disziplinarischen Maßnahmen werden die Vergehen bestraft? Wann muss ein rechter Soldat seine Uniform ausziehen?

Die Bundesregierung weiß es nicht genau, wie eine Antwort auf eine Anfrage (pdf) der Fraktion Die Linke zeigt. Die braune Bilanz beim Bund: Drei Soldaten aus den 2013 erkannten 309 Verdachtsfällen flogen als „erkannte Extremisten“ vorzeitig aus der Bundeswehr. In 143 Fällen hat sich der Verdacht auf eine rechte Gesinnung nicht bestätigt. Und 94 Fälle werden noch untersucht. Bleiben weitere 69 rechte Kandidaten, deren Status unklar ist. Das komplette Bild fehlt also. „Informationen über Einzelmaßnahmen zu erkannten Rechtsextremisten werden statistisch nicht erfasst“, heißt es lapidar in der Antwort der Bundesregierung.

Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, kritisiert das scharf: „Dass Informationen über disziplinarische Maßnahmen gegen vom MAD erkannte Neonazis nicht erfasst werden, ist eine unglaubliche und fahrlässige Schlamperei – wenn die Behauptung denn stimmt.“

Die Vorschriften zum Umgang mit rechten Soldaten sind im Grunde eindeutig, wie die Bundesregierung in der Antwort klar formuliert: „Erkannten Rechtsextremisten in den Streitkräften wird der Dienst an der Waffe untersagt. Auch werden sie nicht als Ausbilder eingesetzt.“ Die Einhaltung der Gesetze lässt sich aber schwer überprüfen. Denn Datenschutz und Nachlässigkeit verhindern eine saubere Buchführung der rechtsextremen Vorfälle.

So lässt die Bundesregierung offen, ob es zwischen den 309 MAD-Fällen und den 58 dem Wehrbeauftragten gemeldeten „besonderen Vorkommnissen“ Überschneidungen gibt. Lücken hat auch die erstmals erstellte Liste mit disziplinarischen Maßnahmen in den 58 Fällen. Bei vier schwebenden Verfahren ist nicht bekannt, wie die Bundeswehr gegen die Soldaten vorging. Und selbst bei Vorfällen, die an Staatsanwaltschaften übergeben wurden, haben Soldaten weiterhin Zugang zu Waffen oder dürfen als Vorgesetzte oder Ausbilder Befehle erteilen. Das scheint der propagierten, harten Linie gegen Neonazis in Bundeswehruniform zu widersprechen.

Für die Linke-Abgeordnete Jelpke ist die Folgerung daraus klar: „Wenn die Gesetze vorsehen, dass selbst erkannte Neonazis weiter in der Bundeswehr beschäftigt werden müssen, müssen sie geändert werden.“

von: Dirk Liedtke

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Foto: dpa

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