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Follow me Lounge-Schmarotzer muss hohe Strafe zahlen

Follow me: Lounge-Schmarotzer muss hohe Strafe zahlen

Der Mann hielt sich für besonders schlau und glaubte die Airline austricksen zu können: 36 Mal futterte er sich durch die Lounge – ohne abzufliegen. Jetzt musste er sich vor Gericht verantworten.

Wer sich ein Flugticket kauft, möchte abheben. Nicht aber ein Münchner: Der Mann wollte gar nicht fliegen. Für 745 Euro erwarb ein flexibles One-Way-Ticket für die Strecke München-Zürich, checkte ein und ging mit der Bordkarte in die Lounge, wo für privilegierte Airline-Kunden der Tisch stets reichlich gedeckt ist: Fluggesellschaften bieten in ihren hermetisch abgetrennten Bereichen für Statuskunden je nach Tageszeit ein Büfett mit Frühstück, Mittag- oder Abendessen sowie eine große Auswahl von Weinen, Sekt und Cocktails an.

Gerade die Lounges der Lufthansa in München mit ihrem warmen Leberkäse und knusprigen Laugenbrezeln genießen unter Vielfliegern einen guten Ruf. Der Münchner scheint sich dort mehr als einmal sehr wohl gefühlt und das Speiseangebot genossen zu haben. Denn statt zum Gate zu gehen, nutze er den Umbuchungs-Service der Fluggesellschaft, verschob seinen Abflug auf einen späteren Termin und verschwand – nachdem er sich satt gegessen hatte.

Das Spiel ohne Abflug machte er gleich mehrmals. Kein einziges Mal nutzte er sein Ticket für eine Flugreise, sondern innerhalb eines Jahres ließ er sich noch 35 weitere Bordkarte ausstellen – nur für den Lounge-Besuch.

Einziges Problem: Nach einem Jahr verfällt die Gültigkeit eines Flugscheins. Die Airline stornierte das Ticket. Daraufhin kaufte er sich einen neuen Flugschein. Nur war ihm die Fluggesellschaft inzwischen auf die Schliche gekommen und schickte ihm eine Rechnung über 55 Euro für jeden Besuch in der Business Lounge: Macht in der Summe 1980 Euro.

Statt die Rechnung stillschweigend zu begleichen, verweigerte er die Zahlung. So wurde er von der Airline verklagt. Jetzt kam es zum Gerichtstermin. Zu seiner Verteidigung behauptete der Pseudo-Vielflieger, dass die Anzahl der Umbuchungen des von ihm gekauften Tickets unbegrenzt sei. Doch das Gericht sah den Fall anders und gab der Airline Recht (Az 213 C 31293/13): Wer gar nicht die Absicht hat, einen Flug anzutreten, darf ausgeschlossen werden und muss für die angefallenen Kosten aufkommen.

Der Fall erinnert an ein Szenario am Flughafen Berlin-Tegel vor vielen Jahren. Dort trafen sich in der Lufthansa Lounge regelmäßig an Wochenendtagen vermeintliche Vielflieger, die stundenlang blieben und nicht zum Gate wollten: Sie hatten sich zum gemeinsamen Frühschoppen verabredet und konsumierten reichlich Alkohol – auf Kosten der Kranich-Airline.

Seitdem berechtigt eine Vielfliegerkarte der Lufthansa allein nicht mehr zum Lounge-Besuch. Gefordert wird auch eine “Bordkarte eines ankommenden/abfliegenden LH Fluges des selben Tages”, so heißt es im Kleingedruckten für die Besitzer einer Frequent Traveller oder Senator Card.

Merke. Vielflieger ist nur der, wer viel fliegt – und nicht nur wer viel isst und trinkt.