Anzeige

Hans-Martin Tillack Aufsicht ohne Einsicht

Dass die Bankenaufsicht die deutschen Banken zu wenig beaufsichtigt hat - das muss man niemandem mehr erklären. Trotzdem - oder deshalb? - wollten jetzt einige in Union, FDP und SPD verhindern, dass die Bürger besser kontrollieren können, was diese Aufsicht eigentlich tut.Beinahe völlig unbemerkt von den Zeitungen, standen die Finanzpolitiker der Großen Koalition am Donnerstag vor einer folgenschweren Entscheidung. Es ging um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Bürgern seit 2006 das Recht auf Zugang zu Behördenakten gibt, wenngleich nur unter eng umschriebenen Voraussetzungen.

Die Finanzexperten von Union und SPD standen vor der Frage, ob sie diese Einsichtsrechte noch weiter einschränken sollten – zum Schaden von Bürgern und Anlegern.

Auslöser war eine Niederlage, die die Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) unterstehende Bankenaufsicht Bafin im März vergangenen Jahres erlitten hatte. Die Anwälte von etwa 3000 Anlegern, die bei der inzwischen insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH um die 80 Millionen Euro verloren haben sollen, waren vor das Verwaltungsgericht Frankfurt gezogen. Sie wollten Einsicht in der Bafin vorliegende Unterlagen über Phoenix erstreiten. Die Dokumente sollten ihnen bei Klagen auf Schadenersatz helfen.

Die Bafin wollte das nicht – auch weil es um „Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse“ gehe. Die Frankfurter Richter überzeugte das Argument nicht. Informationen über „strafbare Handlungen oder sonstige Rechtsverstösse“ könnten schlecht als Betriebsgeheimnisse geschützt werden.

Prompt beschloss der Bundesrat auf Antrag der von CSU und FDP geführten bayerischen Landesregierung im Dezember, das im europäischen Vergleich ohnehin als restriktiv geltende Informationsfreiheitsgesetz so einschränken, dass sowohl Bankenaufsicht wie die Bankenrettungsanstalt Soffin pauschal von den Transparenzregeln ausgenommen würden.

Die Frankfurter Gerichtsentscheidung habe - zusammen mit einem weiteren bürgerfreundlichen Urteil - "bei der Kreditwirtschaft und der Aufsicht erhebliche Verunsicherung hervorgerufen", beklagte der Bundesrat. Und - so das merkwürdige Argument - keinesfalls sei es die Aufgabe der Bankenaufsicht, "bestimmten privaten Interessen" zu dienen, etwa denen von geschädigten Investoren.

Aber wem dann? Trotzdem neigten noch Anfang vergangener Woche auch einige in den Koalitionsfraktionen von Union und SPD dazu, dem Bundesratsantrag zu folgen. Erst am Donnerstag entschied eine Koalitionsrunde, den bayerischen Vorstoß abzuwehren - zu groß war wohl die Angst, den Zorn geprellter Anlieger auf sich zu ziehen.

Dabei hatte es zunächst nur wenig Protest gegeben, etwa von der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit. Doch am Mittwoch hatte sich sogar der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Uhl öffentlich gegen das Vorhaben seiner bayerischen Heimatregierung gewendet. Er fand es "politisch instinktlos". Am Tag darauf war dann auch der SPD-Finanzexperte Hans-Ulrich Krüger "entschieden" gegen die Einschränkung des IFG.

Den Menschen, die ihr Geld mit Phoenix-Anlagen verloren, will Steinbrücks Bankenaufsicht freilich weiter die Akteneinsicht verweigern. Gegen die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts, das den Phoenix-Opfern Akteneinsicht zubilligte, hat die Bafin Berufung eingelegt.

Newsticker