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Hans-Martin Tillack Über Korruption – und nackte Beine

Die Bestechung von Parlamentariern muss möglich bleiben. Das scheint jedenfalls der Wille von Union und SPD zu sein.Vor ein paar Tagen haben die Grünen im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der etwas regeln soll, was man für selbstverständlich gehalten hätte: Die Bestechung von Abgeordneten soll strafbar werden. Ja, da gibt es in Deutschland bisher eine Lücke.

Bisher ist in der Bundesrepublik nur der nackte Stimmenkauf illegal. Wer hingegen als Panzerhersteller einem Bundestagsabgeordneten Geld dafür gibt, dass dieser sich bei seinen Parlamentskollegen dafür einsetzt, den Panzer der eigenen Firma anzuschaffen – der handelt völlig legal. Genauso wie der bestochene Abgeordnete, der zu Gunsten des Panzerherstellers Reden im Bundestag hält.

Eine UN-Konvention verlangt zwar von der Bundesrepublik seit Dezember 2005, den Straftatbestand zu erweitern. Aber das ist bis heute nicht geschehen. Und Berlin hat die Konvention darum bis heute nicht ratifiziert. Im Gegensatz zu Ländern, die man hierzulande vielleicht als Bananenrepubliken einstufen würde.

In den Worten von Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium: "Hier bleibt das deutsche Recht hinter den Vorgaben der Vereinten Nationen zurück." Und das seit fast zwei Jahren.

Dass das nicht so bleiben kann, liegt eigentlich auf der Hand. Meinen vielleicht Sie.

Wer das offenbar nicht so sieht, sind die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD. Während die Koalitionspolitiker immer mal gerne die Überwachung des Normalbürgers verschärfen (und sich im Fall der Vorratsdatenspeicherung auch ausdrücklich auf die Umsetzung internationaler Verpflichtungen berufen), möchte man in Parlamentarierkreisen trotzdem gerne an dem Privileg festhalten, straflos bestochen zu werden.

So scheint es jedenfalls. Weder der rechtspolitische Sprecher der CDU, Jürgen Gehb, noch sein SPD-Kollege Joachim Stünker äußern sich zu dem Thema, wenn man bei ihnen anfragt. Aber die Nicht-Reaktion sagt ja auch schon etwas aus.

Der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag, der die UN-Konvention in Deutschland endlich umsetzen möchte, versuchte lange seine Kollegen von der Regierungskoalition mit ins Boot zu kriegen. Montag wörtlich: "Wir hatten vor der Sommerpause zunächst versucht, mit den anderen Fraktionen ins Gespräch zu kommen, sie mitzunehmen. Wir hatten Gespräche mit den rechtspolitischen Sprechern der CDU/CSU und SPD. Die sagten: Geben Sie uns Zeit, wir müssen die Willensbildung bis zur Sommerpause abwarten. Danach hatten wir ein neues Gespräch, wieder ohne Ergebnis."

Von seinen Abgeordnetenkollegen bei Union und SPD hörte Montag immer wieder, man habe Angst vor Justizwillkür. Die es in der Tat gibt. So mancher Bürger hat sie erlebt. Und auch Montag, gelernter Strafverteidiger, kamen die Bedenken irgendwie "wohl vertraut" vor. Doch die unberechtigte Verfolgung durch die Justiz – das seien halt "Missstände, die jeden treffen können."

Warum also nicht auch Abgeordnete?

Zumal selbst der Gesetzesentwurf der Grünen keineswegs besonders weitgehend ist. Transparency International findet ihn einerseits lobenswert, andererseits aber an mehreren Stellen zu lasch. Zum Beispiel sollen Dankeschön-Spenden an Abgeordnete erlaubt bleiben – wenn es dabei nicht um so genannte verwerfliche Absprachen zwischen Spender und Parlamentarier geht.

"Abgeordnete weisen uns immer mit bleicher Miene darauf hin, dass es ihr tägliches Geschäft ist, Einladungen anzunehmen", sagt Hansjörg Elshorst von Transparency. Aber anders als für Beamte würde so oder so für Volksvertreter die Vorteilsnahme weiter legal bleiben – also das Entgegennehmen von Geschenken ohne pflichtwidrige Gegenleistung.

Sie könnten weiter solche Einladungen entgegen nehmen, wie die von der Adam Opel GmbH für den Abend des 8.November. Da bittet der Autohersteller Volksvertreter zum "Parlamentarischen Abend". Das Thema des Abends hat mit Politik direkt nichts zu tun. Beziehungsweise, es gibt keins. Die Bilder auf der Einladung zeigen auch keine Autoreifen, sondern viele nackte Beine.

Kein Wunder, geladen wird ja in den Friedrichstadtpalast – was kein Vortragssaal ist, sondern ein Berliner Revuetheater. Das Programm: "19 Uhr Sektempfang im Foyer." Dann: "20 Uhr: Besuch der Revue ‚Rhythmus Berlin’. Im Anschluss: Ausklang im Revue Café Josephine."

Es gehe dabei um "Networking", heißt es in der Berliner Opel-Repräsentanz.

Liebe Abgeordnete, keiner will Euch die parlamentarischen Abende wegnehmen! Kostenlose Tanzabende bleiben erlaubt. Und nicht nur die bei Opel. Was also ist das Problem?

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