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Hans-Martin Tillack Bundestagsboni bleiben geheim

Unsere Klagen gegen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag sind gescheitert – dubiose Zulagen bleiben geheim.

Im Juli 2011 hatten wir die beiden Fraktionen vor dem Berliner Verwaltungsgericht verklagt. Gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Berliner Pressegesetz hatten wir Auskunft über die Höhe von zweifelhaften Zulagen verlangt, die CDU/CSU und SPD an dutzende Funktionsträger zahlen.

Wie wir bereits im Oktober 2010 im stern beschrieben hatten, zahlen die Fraktionen Zuschüsse bis zu einer vollen Zusatzdiät an Abgeordnete mit herausgehobenen Ämter. Das betrifft Parlamentarische Geschäftsführer, Fraktionsvizes und fachpolitische Sprecher.

Etwa 100 Bundestagsabgeordnete profitieren von diesen Bonuszahlungen. Sie kassieren diese vom Steuerzahler finanzierten Summen, obwohl das Bundesverfassungsgericht derartige Zahlungen wiederholt für verfassungswidrig erklärt hatte (ja, die Fraktionen im Bundestag behaupten anders als selbst beteiligte Karlsruher Richter, die Urteile träfen nicht auf sie zu...), ausgenommen die Zuschläge, die an die Fraktionsvorsitzenden gehen. Und mit Ausnahme von Grünen und Linken – bei denen die Zulagen ohnehin vergleichsweise bescheiden ausfallen – halten die Fraktionen die Höhe dieser Extrazahlungen geheim. Kein Gesetz regelt ihre Höhe, kein Gesetzblatt veröffentlicht die Beträge – eine abenteuerliche Praxis.

Auch der Bund der Steuerzahler hat die „gewollte Intransparenz“ dieser Zahlungen wiederholt kritisiert – wie auch den Wildwuchs der Budgets der Bundestagsfraktionen überhaupt. Über 80 Millionen Euro erhielten sie im Jahr 2011 aus Steuermitteln.

Der stern wollte darum Informationen über die präzisen Summen einklagen, die die Fraktionen ihren verschiedenen Funktionsträgern zukommen lassen – und zwar auch darüber, wie sich deren Höhe seit 1975 über die Jahrzehnte hinweg entwickelt hatte. Doch schon im November 2011 wies uns das Berliner Verwaltungsgericht ab. Das Argument der Richter: Fraktionen unterlägen nicht der Auskunftspflicht, die laut IFG und Pressegesetz für Bundesbehörden gelte. Unser Argument, dass die Fraktionen hier Steuergeld verwalten und daher wie eine Behörde agieren, ließen die Richter nicht gelten. Das Verwaltungsgericht wollte nicht einmal die Berufung gegen seinen eigenen Beschluss ohne weiteres zulassen. Wir bekamen nur das Recht eingeräumt, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung zu beantragen. Diesen Antrag haben wir darauf eingereicht. Doch auch das OVG wies uns vergangene Woche nun ab. Es bestünden „keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung“. Der Beschluss des Oberverwaltungsgericht sei „unanfechtbar“.

Die genaue Höhe der Zulagen bleibt also geheim. Und das bleibt ein Skandal.

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