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Hans-Martin Tillack Der Kniefall der Karlsruher Richter

Dem Bundesverfassungsgericht vertrauen die Bürger wie kaum einer anderen politische Institution. Sie tun das nicht zuletzt, weil die Richter in Karlsruhe immer wieder bereit waren, sich mit den Mächtigen in der Berliner Politik anzulegen.

Doch jetzt sind die sieben Richter des Zweiten Senats des Gerichts unter ihrem Vorsitzenden Andreas Voßkuhle in ziemlich spektakulärer Weise in die Knie gegangen. Was war geschehen? Die nicht im Bundestag vertretene ÖDP hatte das höchste deutsche Parlament vor über drei Jahren in Karlsruhe verklagt. Vertreten von dem Speyerer Professor und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim hatten die Kläger ein aus ihrer Sicht ausuferndes System der indirekten Finanzierung der großen Parteien von CSU bis Linke attackiert. Drei Jahre gingen Schriftsätze hin und her – dann wies der Senat am 15. Juli überraschend den Antrag als unzulässig zurück. Das Kernargument: Die ÖDP habe die von ihr angegriffene Praxis ja „jahrelang hingenommen“, ihre Klage komme zu spät.

Weil die Richter ihre Entscheidung mitten in der Aufregung um die Ermittlungen gegen den Blog netzpolitik.org veröffentlichten, ging die Sache zunächst unter. Doch jetzt hat von Arnim eine ausführliche Analyse des Urteils veröffentlicht – und die lässt Voßkuhle und Co. nicht gut aussehen.

Es geht um viel, viel Geld. Da sind zum einen die Mittel der staatlichen Parteienfinanzierung – pro Jahr insgesamt 159 Millionen Euro. Ihre Summe hatte das Gericht im Jahr 1966 mit einer – wenn auch flexiblen - Obergrenze gedeckelt. Doch seitdem sprudelt es umso kräftiger aus anderen Quellen, aus denen die im Bundestag vertretenen Parteien indirekt schöpfen können.

Die Rede ist von heute jährlich über 330 Millionen Euro. Neben Mitteln für die parteinahen Stiftungen geht es zum Beispiel um die Gelder für Abgeordnetenmitarbeiter. Häufig sind sie nebenher auch für die Parteien tätig und – ein offenes Geheimnis im Bundestag - gelegentlich unterstützen sie unzulässigerweise sogar während ihrer Arbeitszeit die Abgeordneten im Wahlkampf. Hatte jeder Abgeordnete im Jahr 1970 im Schnitt 1,3 Assistenten, sind es heute je sieben. Oder die staatliche Finanzierung der Fraktionen im Bundestag: Sie kassieren jedes Jahr zusammen über 80 Millionen Euro und finanzieren damit immer wieder auch Politreklame, mit denen sie die Wahlkämpfe der Mutterparteien flankieren.

Das diskriminiere diejenigen Parteien, die nicht dem „Kartell“ der Berliner Parteien angehörten, rügt von Arnim. In der Tat fällt auf, dass von der CSU bis zu den Linken immer wieder große Einigkeit herrscht, wenn es darum geht, sich hohe staatliche Zuschüsse zu sichern und Kontrollen auszuschalten. Der stern hat darüber mehrfach berichtet.

Einige dieser Praktiken verstoßen eindeutig gegen frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts. So hatte Karlsruhe im Jahr 1989 entschieden, der Rechnungshof sei „verpflichtet“, die Verwendung der Fraktionsgelder „regelmäßig nachzuprüfen“ und Beanstandungen publik zu machen. Doch jetzt rechtfertigte der Zweite Senat sogar die 2013 vom Bundestag verhängte Einschränkung der Einsichtsrechte. Gegen die, so die Richter achselzuckend, hätte die ÖDP einfach früher vorgehen müssen.

Früher hatte Karlsruhe noch einen anderen Grundsatz vertreten: Wenn die Bundestagsparteien in eigener Sache entschieden, müssten Gerichte umso gründlicher prüfen. Dieses Prinzip scheint nun nicht mehr zu gelten.

„Ohne Begründung“, so klagt von Arnim, weiche das Verfassungsgericht von bisherigen Positionen ab. Viele rechtliche Argumente der ÖDP habe der Senat einfach übergangen – aus Sicht des Professors „ein krasser Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs“.

Von Arnim nervt die Parteien schon seit Jahrzehnten mit seinen Untersuchungen und mit Klagen, die immer wieder Erfolg hatte – etwa gegen schlecht begründete Diätenerhöhungen. In diesem Fall geht es aber um mehr als nur eine paar persönliche Privilegien von Parlamentariern. Hätte die ÖDP mit ihrer Klage Erfolg gehabt, wäre der Bundestag „zu außerordentlich umfangreichen Änderungen gezwungen worden“, räumt der Professor ein. Es „wäre ein Konflikt mit der gesamten politischen Klasse unvermeidlich geworden, den das Gericht vermutlich scheute“.

In der Tat hatten allerlei Berliner Politmandarine von Bundestagspräsident Norbert Lammert bis zu CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder das Karlsruher Gericht bereits Anfang 2014 schwer unter Beschuss genommen – nachdem der selbe Zweite Senat die Drei-Prozent-Klausel bei Europawahlen gekippt hatte. Der damals zuständige Berichterstatter des Senats, Michael Gerhardt, galt als unabhängiger Kopf. Er war seit Mitte 2012 auch zuständig für die Klage der ÖDP zu den Parteifinanzen. Mitte 2014 legte er allerdings plötzlich aus „persönlichen Gründen“ sein Richteramt nieder. Zum Abschied mahnte er Kollegen, sie müssten auch künftig die nötige Distanz zur Politik wahren.

Was dann geschah, wirkt einigermaßen obszön: Berichterstatter für die ÖDP-Klage wurde statt Gerhardt ausgerechnet der Richter Peter Müller. Er war früher CDU-Ministerpräsident des Saarlandes. Und ihm selbst hatte das Landesverfassungsgericht im Jahr 2010 vorgeworfen, dass sich seine Regierung im Landtagswahlkampf 2009 der verdeckten Parteienfinanzierung schuldig gemacht habe - mit einer Broschüre, einer Anzeigenserie und einem Brief des Ministerpräsidenten an die Landesbediensteten. Jetzt sollte ausgerechnet er über Vorwürfe der indirekten Parteienfinanzierung in Berlin befinden.

Man hätte erwartet, dass sich Müller selbst für befangen erklären würde. Doch das geschah nicht. Arnim setzte darauf, dass er bis zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung Zeit habe, den Ex-Politiker für befangen erklären zu lassen. Doch zu dieser mündlichen Verhandlung kam es nie.

Der nervige Professor von Arnim ist kein Mann, der sich von so etwas aufhalten lässt. Er setzt auf weitere Klagen in der Sache – bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Es werde dem Gericht nicht gelingen, droht er, „das Thema loszuwerden“.

Sie können Hans-Martin Tillack auch auf Twitter folgen und zwar hier: @hmtillack

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