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Hans-Martin Tillack Die Methode Niggemeier

„Bild“ habe Christian Wulff mit einer Falschmeldung gestürzt, behauptet der Blogger Stefan Niggemeier. Aber das ist selbst eine Falschmeldung.

Niggemeier hat sich als Mitgründer des „Bild-Blogs“, der die Boulevardzeitung kritisch begleitet, Verdienste erworben. Er beschäftigt sich immer wieder auch mit anderen Zeitungen und nicht immer zu Unrecht. Er erwähnt gelegentlich auch meine Arbeit – beziehungsweise er findet mich, wie er gestern auf ironische Weise zu verstehen gab, nicht wirklich „sympathisch“.

Damit kann ich leben. Weniger erträglich ist der Umstand, dass Niggemeier gelegentlich ungewöhnlich freihändig mit den Fakten umgeht. „’Bild’ stürzte Wulff mit einer Falschmeldung. Das kümmert aber keinen“, betitelte er seinen gestrigen Blogeintrag, der sich noch einmal mit einer Story der „Bild“ vom 8. Februar 2012 befasst. Die Zeitung hatte dort – eindeutig zu Unrecht – den Eindruck erweckt, der Filmproduzent und Wulff-Freund David Groenewold habe versucht, im „Hotel Stadt Hamburg“ auf Sylt Originaldokumente über einen gemeinsamen Aufenthalt mit dem Politiker verschwinden zu lassen.

Niggemeier behauptet nun, dass „Bild“ mit diesem Artikel den Antrag auf Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten Wulff ausgelöst habe, den die Staatsanwälte am 16. Februar 2012 stellten – und der in der Tat Wulffs Rücktritt auslöste. Mir persönlich und anderen Journalisten hält Niggemeier vor, dass wir zwar die Falschmeldung der „Bild“ anerkennen – aber uns nicht darum scheren, dass der damalige Präsident auf solch unseriöse Weise aus dem Amt getrieben wurde.

Meine Antwort auf Niggemeiers Vorwurf: Er ist falsch und schlecht recherchiert.

Der Blogger stützt sich auf eine Aussage des heutigen Celler Generalstaatsanwalts Frank Lüttig in der „Welt am Sonntag“ vom April 2013. Der hatte dort behauptet, ausschlaggebend für die Aufnahme der Ermittlungen gegen Wulff seien am Ende Presseberichte gewesen, die belegten, dass Wulffs Mitangeklagter Groenewold versucht habe, „Beweise aus der Welt zu schaffen“.

Doch ganz so einfach ist es nicht – und deshalb hat auch bisher kein anderer Journalist vor Niggemeier die steile These von der tödlichen Falschmeldung aufgestellt.

Als selbständiger Blogger macht sich Niggemeier das vielleicht nicht so klar. Aber es kommt gelegentlich – selten – vor, dass Vorgesetzte wie der Generalstaatsanwalt Lüttig weniger Sachkunde haben als ihre Untergebenen.

Als nämlich die heute Lüttig unterstellten Staatsanwälte die Immunitätsaufhebung beantragten, erwähnten sie bereits, dass der „Bild“-Vorwurf der Vertuschung von Beweisen zweifelhaft war. Groenewold hatte dagegen am 14. Februar 2012 erfolgreich vor dem Landgericht Köln geklagt. Auch das wussten die Staatsanwälte.

Und dieser Hintergrund ist unter Journalisten, die das Thema schon länger begleiten, allgemein bekannt. Die NDR-Journalistin und Rechtsexpertin Sarah Tacke erwähnte ihn am vergangenen Mittwoch Abend in der ARD-Talkshow „Anne Will“. Niggemeier hätte ihn mühelos recherchieren können.

Aber das widerspräche dem Prinzip Niggemeier: Erst mal attackieren. Wenn sich dann jemand mit einer Korrektur meldet, kann man das immer noch einbauen. Und warum jemand vorab mit einem Vorwurf konfrontieren, wenn man selbst auch irgendwas unterstellen kann?

Im November 2013 warf er mir so „Prahlerei“ vor, weil ich auf Twitter aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages zitiert hatte. Damit habe ich, so der Blogger, zeigen wollen: „Wir sind gut vernetzt und nah genug an der Macht. Sind wir nicht toll?“

Es war, glaube ich, das erste mal in meinem Leben, dass mir jemand attestiert hat, ich sei „nah an der Macht“.

Oder im Februar 2010. Da hatte ich zusammen mit meinem Kollegen Johannes Röhrig die Bespitzelungsmethoden der Agentur CMK publik gemacht, die für die „Bunte“ das Privatleben von Politikern wie Oskar Lafontaine und Franz Müntefering ausforschte.

Niggemeier sah das als „Schlammschlacht“ zwischen stern und „Bunte“ und verstand es, auch aus dieser Geschichte irgendwie noch einen Vorwurf gegen uns zu drehen: „Was genau ist die Logik hinter der Entscheidung des ‚Stern’, in dem Artikel, der die Verletzung der Privatsphäre der Politiker anprangert, selbst detailliert deren Adressen und Wohnungsnummern anzugeben, die von den Detektiven erschnüffelt wurden?“, fragte er.

Hätte er unseren Artikel nur etwas genauer gelesen, hätte er gleich erkannt, dass die von uns erwähnten Adressen schon lange nicht mehr gültig waren. Nachdem ihn mein Kollege Lorenz Wolf-Doettinchem auf diese Tatsache hingewiesen hatte, nahm der Blogger dies zwar auf seiner Seite zu Protokoll, aber nörgelte weiter: „Ich weiß trotzdem nicht, warum man das in dieser Detailfreude dokumentiert.“

Hätte er gefragt, hätten wir ihm vielleicht eine Antwort auf seine Frage gegeben. Zum Beispiel diese: Vielleicht erwähnen Journalisten Details und Originaldokumente einfach deshalb, weil das die Geschichte anschaulicher macht.

Aber wie gesagt: Das Prinzip, jemanden erst mal anzuhören, bevor man ihn attackiert, ist Niggemeier eher fremd.

Markus Hesselmann vom „Tagesspiegel“ fragte kürzlich auf seiner - öffentlichen – Facebook-Seite, warum Niggemeier zu Schleichwerbungsvorwürfen gegen das Blatt nicht mal vorab angefragt habe. Antwort Niggemeier: „Ehrlich gesagt, wenn da noch eine entsprechende Wortmeldung kommt, reiche ich die gerne nach, da finde ich dann auch, dass Blogs anders funktionieren als klassische Medien, auch journalistische Qualitätsblogs.“

Er hatte ja auch mich nicht angefragt, bevor er mir gestern vorwarf, ich habe den Zusammenhang zwischen der falschen „Bild“-Meldung und dem Wulff-Sturz nicht thematisiert. Warum er das denn nicht getan habe, fragte ich ihn heute an. Seine Antwort in ganzer Länge: „Hm?“

P.S. In einem weiteren Blogeintrag beschäftigt sich Niggemeier heute erneut mit mir und meiner Wulff-Berichterstattung. Diesmal hat er mich sogar vorab konfrontiert. Darum muss ich zu diesem Blogpost hier nichts hinzufügen.

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