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Hans-Martin Tillack Gauck und der Whistleblower

Ist Bundespräsident Joachim Gauck „blind vor Staatsglauben“?

Das hat ihm jedenfalls eine Kommentatorin von zeit.de vorgeworfen, nachdem sich Gauck im ZDF zu Edward Snowden und dessen Enthüllungen über Spähprogramme der USA geäußert hatte. Im Internet muss Gauck seitdem einen kleinen Shitstorm aushalten, zum Beispiel mit solchen Kommentaren: „Überwachung fand der klerikale Antikommunist doch nur in einem scheinsozialistischen Überwachungsstaat blöd.“

Freilich hat der Präsident gar nicht so eindeutig, wie ihm das vorgeworfen wird, Snowden des „puren Verrats“ bezichtigt. Er „brauche dazu noch mehr Informationen“, sagte er tatsächlich. Er könne „sogar Sympathie haben, wenn eine Regierung dabei ist, das Recht zu beugen, und derjenige, der sich aufgerufen fühlt, diese Rechtsbeugung öffentlich zu machen, wenn der auch bereit ist, dafür die Verantwortung zu tragen“.

Im Präsidialamt meinen einige, damit sei Gauck doch schon recht weit gegangen in der Ermunterung von Whistleblowing. Und hat er nicht zugleich auch gewarnt, „wenn man die Freiheit opfert für die Sicherheit“ oder „dem Sicherheitsdenken den Vorrang gibt, dann wird man die Freiheit zuletzt verlieren“?

Freilich hat der Präsident das so vorsichtig in staatstragende Beschwörungen der Verpflichtung zum Amtsgeheimnis eingebettet, dass es einigen Kritikern leicht fällt, Aussagen aus dem Kontext zu reißen.

Nun ist ja wahr, dass die Verachtung des vermeintlichen Verräters im Whistleblower und ein manchmal naives Vertrauen in die Obrigkeit bei uns noch eine Menge Anhänger haben. Übrigens auch bei der „Zeit“, wo sich ein Leitartikler vor gut zwei Jahren nach den Wikileaks-Enthüllungen allen Ernstes um den „Erhalt des Staatsgeheimnisses“ sorgte.

Tatsächlich unterschätzen wir in Deutschland allzu oft, welchen Dienst an der Gesellschaft Mitarbeiter von Behörden und Unternehmen tun, die Informationen über Unregelmäßigkeiten nach draußen tragen. Nur wenige davon haben solch spektakuläre Enthüllungen wie Edward Snowden zu bieten – und dessen Mut, sich zu seinen Taten zu bekennen, ist mindestens so außerordentlich wie seine Informationen.

Aber auch in kleineren Fällen haben Hinweisgeber oft existenzielle Konsequenzen zu tragen. Sie riskieren mindestens ihren Job, wenn nicht sogar ihre weitere Karriere, vom privaten Frieden ganz zu schweigen. Und das gilt oft auch dann, wenn die von ihnen weitergebenen Informationen keine Rechtsverstöße aufdecken, sondern möglicherweise legale Missstände in einem Krankenhaus, der Bundesagentur für Arbeit oder der EU-Kommission.

In Deutschland tun wir noch viel zu wenig, um Whistleblower besser zu schützen. Dabei verlangen das sogar verschiedene internationale Abkommen von der Bundesrepublik. Vom damaligen Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) bis zu den heutigen Oppositionsfraktionen von SPD, Grünen und Linken gab es dazu zwar bereits eine ganze Reihe von Initiativen. Aber alle sind bisher im parlamentarischen Betrieb stecken geblieben oder auf offenen Widerstand gestoßen.

Vom Bundespräsidenten lässt sich wohl nur schlecht erwarten, dass er Behördenmitarbeiter aufruft, auch gegen geltendes Recht Geheimnisse nach draußen zu tragen. Aber er könnte – vielleicht im nächsten Interview - diejenigen in der Politik ermutigen, die die Gesetze so ändern wollen, dass es für Hinweisgeber künftig etwas leichter wird. Oder zumindest weniger schwer.

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