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Hans-Martin Tillack Im roten Netz

Das „rote Netz“ – das ist kein kommunistischer Untergrundring und auch nicht der Spitzname für das Intranet in der SPD-Zentrale.

Nein, das „rote Netz“ ist ein System besonders abhörsicherer Telefon- und Datenleitungen des Verteidigungsministeriums. Wollen zwei Beamte oder Militärs im Berliner Amtssitz oder anderswo in der Behörde über als geheim eingestufte Vorgänge miteinander telefonieren, geht das nur über das rote Netz. Ebenso gibt es „rote Räume“ – also Büros und Konferenzsäle, in denen (und nur in denen) über Geheimes gesprochen werden darf. Und natürlich stehen in einigen Amtsstuben „rote Rechner“, auf denen – und nur auf denen - die besonders vertraulichen Dokumente verarbeitet werden dürfen.

Die roten Netze, Räume und Rechner sind – am Rande - ein Thema in der 1511 Seiten umfassenden Langfassung der Studie der Prüfgesellschaft KPMG, die wir für einen ausführlichen Artikel ausgewertet haben, der heute im neuen stern erscheint. Wie die Prüfer haben wir uns mit der chaotischen Beschaffungspolitik der Bundeswehr beschäftigt. Die deutsche Rüstungsbürokratie macht - einerseits - sogar aus dem Einkauf von Strickmützen einen umständlichen administrativen Vorgang. Andererseits aber herrscht bei der Abwicklung von Milliardenprojekten schier unfassbarer Schlendrian. So scheint es fast wie ein glücklicher Zufall, wenn beim Beschaffungsamt der Bundeswehr doch mal ein Hausjurist auf die Verträge schaut, bevor man sie mit den Herstellerfirmen abschließt.

Und dann ist da das Problem mit der Geheimhaltung: Selbst das KPMG-Papier, das die Probleme bei der Rüstungsbeschaffung thematisiert, ist in seiner vollständigen Fassung eingestuft, wenn auch nur als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“. VS-NfD, das heißt: Bundeswehrangehörige können über die Befunde diskutieren, ohne zuvor einen besonders abhörsicheren roten Raum aufzusuchen.

Im Umkehrschluss heißt das: Sobald das Verteidigungsministerium Vorgänge als geheim einstuft, ist es mit der Redefreiheit vorbei. Das KPMG-Gutachten beschreibt das anhand der internen Diskussionen über die Nachfolge für die gescheiterte Aufklärungsdrohne Euro Hawk. Ende 2013 hatte der damals für Rüstung zuständige Abteilungsleiter diesen Themenkomplex komplett zur Geheimsache erklärt – und die neue Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ließ daran festhalten.

Die Hochstufung hatte, glaubt man dem KPMG-Papier, teils absurde Folgen: „Fernmündliche Absprachen waren nur noch mit großen Aufwänden umsetzbar“, schreiben die Prüfer. Eine Abteilung des Ministeriums, die „nicht über ein rotes Netz“ verfügt, bekam die Unterlagen nun nur noch in Papierform und „auf Kurierweg“. „Bereits existierende Unterlagen“ mussten auf einmal „ebenfalls in den gesicherten Zustand versetzt werden“. Und weil das zum Teil nicht möglich war, so die Gutachter, „wurde ein erheblicher Teil der bereits erstellten und archivierten Unterlagen vernichtet“.

Die Geheim-Einstufung habe die Arbeit an den Euro-Hawk-Alternativen zeitweise „komplett gehemmt“ und „ausgehebelt“, urteilen die KPMG-Experten. Das sei umso gravierender, als ihnen die Gründe für die Geheimniskrämerei „nicht nachvollziehbar“ erschienen – allein deshalb, weil alles auf einer bloßen mündlichen Weisung beruhte: „Es liegt weder eine schriftlich dokumentierte Anweisung noch eine Definition der vorliegend schutzbedürftigen Informationen vor.“

Zwar hätten Gesprächspartner aus dem Ministerium „die Vermeidung (der) unkontrollierten Verbreitung bzw. einer Weitergabe der Informationen an die Presse und/oder Öffentlichkeit als Grund angeführt“. Doch dafür wäre auch „eine Einstufung VS-NfD ausreichend“, gewesen, glauben die Prüfer.

Hinter der Sache mit den roten Netzen steckt ein größeres Problem. Natürlich muss das Militär bestimmte Informationen geheim halten - wer würde das bestreiten. Aber im Alltag zeigt sich öfter, das das Verteidigungsministerium gerade dann Vorgänge zur Geheimsache erklärt, wenn irgendwo in dem riesigen Behördenreich etwas im Argen liegt. Der grüne Bundestagsabgeordnete Tobias Lindner verlangte im vergangenen Jahr Akteneinsicht zu den umstrittenen neuen Marinehubschraubern – prompt setzte die Behörde den Bericht von „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ auf „VS – Vertraulich“.

Im Fall desGewehrs G 36 – der Standardwaffe der deutschen Soldaten – kam die zuständige Bundeswehr-Prüfstelle im Sommer 2012 zu dem Ergebnis, dass das Gewehr in heißgeschossenem Zustand nicht mehr sicher trifft, weil sich sein Plastikgehäuse verzieht. Doch diese Untersuchungsergebnisse stufte das Verteidigungsministerium laut Bundesrechnungshof„unmittelbar“ als VS-Vertraulich ein: „Damit waren die Erkenntnisse der Bundeswehr für einen großen Teil der Beteiligten nicht mehr zugänglich“, schreibt der Rechnungshof in einem Prüfreport vom 23. Juni 2014 - der natürlich ebenfalls als geheim eingestuft ist.

Das erleichtert es dem Verteidigungsministerium und dem Hersteller Heckler & Koch, die Probleme zu bestreiten. Beide beteuern bis heute, dass das Gewehr tadellos funktioniere.

Der Geheim-Mechanismus hilft also bei der Immunisierung gegenüber Kritik. Doch Missstände, über die man nicht mehr sprechen kann, lassen sich umso schlechter beheben. Das ist der Nachteil an der Sache mit dem roten Netz.

Hans-Martin Tillack können Sie auf Twitter folgen unter: @hmtillack

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