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Hans-Martin Tillack Klammheimlich das Gesetz geändert

Normalerweise spricht man natürlich lieber über Erfolge. Aber im neuen stern war uns sogar eine gescheiterte Recherche eine Story wert.

Denn es geht um einen Fall, in dem bereits der Misserfolg ein Thema ist. Wir reden - immerhin - über mehr als 80 Millionen Euro. So viel bekommen die Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien zusammen jährlich an Zuschüssen aus dem Staatshaushalt. Sie finanzieren damit wissenschaftliche Mitarbeiter und Reisen für die Abgeordneten, aber auch aufwendige Werbekampagnen und rechtlich fragwürdige Sonderzahlungen an um die 100 Abgeordnete mit höheren Fraktionsämtern.

Wie bei Mitteln aus dem Bundeshaushalt üblich, überprüft der Bundesrechnungshof (BRH) in Bonn, ob die Gelder ordentlich und rechtlich korrekt ausgegeben werden. Doch merkwürdig: Anders als sonst üblich hat der Bundesrechnungshof zumindest in den Jahren seit 1989 nie irgendwelche Beanstandungen an der Haushaltsführung der Fraktionen veröffentlicht – obwohl ihn das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Jahr 1989 ausdrücklich dazu aufforderte.

Der Rechnungshof bestätigte uns sogar, dass es wiederholt „Beanstandungen“ der Fraktionsfinanzen gegeben habe, die man aber nicht publik gemacht habe. Das liege im eigenen „Ermessen“, argumentierte die Prüfbehörde.

Bereits im März 2013 hatte ich beim Rechnungshof auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Einsicht in Prüfunterlagen und Untersuchungsberichte zu den Fraktionen beantragt. Das erschien mir nicht chancenlos, denn im November 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich bekräftigt, dass das IFG auch für den Rechnungshof gilt.

Um es kurz zu machen: Der Rechnungshof hat uns elf Monate lang warten lassen und dann am 7. Februar 2014 den Antrag abgelehnt. Erst mit diesem Negativbescheid erfuhren wir, dass der Bundestag in der Zwischenzeit die Gesetze so geändert hatte, dass ein Zugang zu internen BRH-Unterlagen nun nicht mehr möglich war.

Der Zeitablauf ist so merkwürdig, dass sich einige Fragen stellen. Unseren Antrag hatten wir, wie gesagt, im März 2013 gestellt. Am 18. April 2013 schrieb uns der Rechnungshof, dass man die Fraktionen – damals noch CDU/CSU, FDP, Grüne, Linke und SPD – um ihre Stellungnahme zu meinem Antrag bitten werde. Spätestens seit Ende April waren die Fraktionen also vorgewarnt.

Anfang Mai 2013 hatte der Bundesrat dem Bundestag gerade den Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“ zugeleitet. In dem ging es nicht um den Rechnungshof, sondern um Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger in den ostdeutschen Bundesländern.

Mit einem Änderungsantrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen vom 12. Juni 2013 fügte der Haushaltsausschuss in diesen Gesetzentwurf dann plötzlich eine thematisch vollkommen sachfremde Änderung der Bundeshaushaltsordnung ein. Nach ihr sollte nun der Zugang zu internen Unterlagen des BRH nicht mehr möglich sein. Die Fraktion der Linken enthielt sich im Haushaltsausschuss bei der Abstimmung über den Änderungsantrag, trug das geänderte Gesetz als Ganzes aber hinterher mit.

Der Verdacht, dass diese Gesetzesänderung eine Antwort auf unseren Antrag war, ist wohl nicht ganz fernliegend. „Klammheimlich“ sei diese Änderung geschehen, sagt der Rechtsanwalt und IFG-Experte Christoph Partsch. Klammheimlich die Schotten dicht zu machen - das funktioniert dann, wenn sich im Bundestag alle einig sind, weil alle davon profitieren. Die Verlierer sind die Bürger.

Als uns der Rechnungshof im Februar diesen Jahres seinen Ablehnungsbescheid schickte, übernahm er darin übrigens auch noch fast eins zu eins Argumente der Fraktionen gegen die Offenlegung von Prüfberichten zu deren Finanzen.

So hatten die Fraktionen geltend gemacht, dass es ihnen auch um den „Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ gehe – als ob die Parlamentariergruppen Unternehmen seien.

Doch so absurd das auch klingen mochte, der Hof übernahm diese Begründung. „Die in den Prüfungsfeststellungen enthaltenen Ausführungen zur Personalausstattung, zum Beschaffungswesen und zur Bewirtschaftung von Mitteln“ der Fraktionen, so der Hof, könnten „durchaus in ihrer Vertraulichkeit mit ‚Unternehmensinterna’ vergleichbar sein“. Die „Konkurrenzsituation zwischen den Bundestagsfraktionen“ sei „in gewisser Weise auch mit der Konkurrenzsituation von Unternehmen vergleichbar“.

Daher könnte sich die Wettbewerbssituation zwischen den Fraktionen „verzerren, wenn zum Beispiel Prüfberichte über die eine Fraktion bekannt würden, über die anderen aber nicht“.

Mit der selben Begründung könnte man freilich ebenso verlangen, Strafurteile über einzelne Politiker geheim zu halten – oder Gerichtsentscheidungen gegen einzelne Unternehmen.

So ist es nun mal beim Wettbewerb: Fehlverhalten wird bestraft. Erst recht sollte das beim Umgang mit Steuergeldern gelten. Das gehört zu einer offenen Gesellschaft dazu, so funktioniert Demokratie.

Wirklich beunruhigend, dass ausgerechnet die Fraktionen im Bundestag mit diesem Gedanken so sehr fremdeln.

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