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Hans-Martin Tillack Scheidung auf Siamesisch

Christian Wulffs Ex-Frau Christiane verriet heute vor dem Landgericht Hannover Erstaunliches.

Es ging um die Frage, ob der damalige niedersächsische Ministerpräsident Wulff von den Urlaubsaufenthalten gewusst habe, die ihr der Eventmanager Manfred Schmidt nach ihrer Trennung spendiert hatte.

Wulff hatte das immer bestritten, genauso wie er nichts von den Gratisurlauben gewusst haben will, die sein langjähriger Sprecher Olaf Glaeseker immer wieder auf Schmidts Anwesen in Frankreich und Spanien verbrachte. Insgesamt dreimal hatten Glaeseker und seine Frau dabei Christiane Wulff im Schlepptau, zweimal sogar Wulffs Tochter Annalena – und auch sie für bis zu 14-tägige Aufenthalte.

Wulff will das alles nicht gewusst haben. Schon als wir ihn erstmals am 22. Dezember 2011 mit Fragen zu den Glaeseker-Besuchen bei Schmidt und der Begleitung durch die Ex-Frau konfrontierten, gab es ein Dementi. „Nein, Herrn Wulff liegen hierzu keine Kenntnisse vor“, ließ der damalige Präsident uns kurz vor Weihnachten 2011 mitteilen.

Das war immer schon sehr schwer zu glauben. Und folgt man seiner geschiedenen Frau, dann war es auch die Unwahrheit. Die erste Einladung von Schmidt will sie unter denkwürdigen Umständen erhalten habe. Als Christian Wulff Mitte 2006 aus ihrem gemeinsamen Haus in Osnabrück ausgezogen sei, habe sie mit ihm ein „Abschlussgespräch“ geführt, sagte die heute 53-Jährige. Bei diesem Treffen sei als dritter Beteiligter kein anderer dabei gewesen als Wulffs Pressesprecher Glaeseker. Der habe ihr bei genau diesem Anlass die Einladung des Eventmanagers Manfred Schmidt übermittelt.

Es war die Offerte eines Mannes, den sie bis dahin nur flüchtig kannte – der aber mit Glaeseker und Wulff gut bekannt war.

Aber ein Trennungsgespräch mit dem Pressesprecher? Es stockt einem der Atem. Der Staatsanwalt Clemens Eimterbäumer, der die Ermittlungen gegen den Ex-Bundespräsidenten führte, hat einmal davon gesprochen, er habe durch dieses Verfahren viel über „den Bereich der Spitzenpolitik“ gelernt. Heute im Saal 127 des Landgerichts Hannover galt das für alle Zuhörer. Wulff hat Glaeseker einmal als seinen „siamesischen Zwilling“ bezeichnet. Das war offenkundig kaum übertrieben.

Christiane Wulff nannte noch zwei weitere Gründe, warum ihr Ex-Mann von zumindest zwei der Reisen gewusst haben müsse. Er habe ihr beim gemeinsamen Urlaubsaufenthalt nämlich von Glaeseker einen Brief überreichen lassen. Beim nächsten Trip zu Schmidt informierte außerdem angeblich Tochter Annalena den Vater per SMS und Telefon über das Urlaubsland Frankreich. Als wäre es nicht ohnehin ziemlich unwahrscheinlich, dass ein Vater nicht wissen möchte, wo und mit wem seine Tochter ihre Ferien verbringt.

Der Verschleierungsverdachts, der hier erneut auf das ehemalige Staatsoberhaupt fällt, wirft natürlich eine weitere Frage auf: Waren die drei Einladungen des Eventmanagers Schmidt an die frisch getrennte Christiane Wulff vielleicht auch ein Dienst für den Politiker Wulff? Den brauchte Schmidt ja immer wieder als Promi-Gast für seine Events – und der war bekanntlich auch dabei, als Sponsoren für den Schmidt-Event „Nord-Süd-Dialog“ geworben wurden. Schmidt hat unsere Fragen zu den Einladungen für Christiane Wulff nie beantwortet.

Man erinnert sich daran, dass der ebenfalls mit Wulff gut bekannte Chef der Prüffirma PriceWaterhouseCoopers, Norbert Winkeljohann, daran beteiligt war, Christiane Wulff nach der Trennung einen neuen Job zu verschaffen. Übrigens geschah das verdeckt. Und auch davon will der Ex-Mann nichts gewusst haben.

Am 10. Februar ist Christian Wulff als Zeuge in dem Glaeseker-Prozess geladen. Bereits am 16. Januar wiederum soll Glaeseker als Zeuge im parallelen Prozess gegen seinen Ex-Chef aussagen. Nach jetzigem Stand ist es gut möglich, dass Wulff selbst vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen wird, trotz vieler offener Fragen. Im Zweifel für den Angeklagten – nach diesem Grundsatz hat der Christdemokrat große Chancen zu obsiegen. Und das ist auch gut so.

Aber der heutige Tag im Verfahren gegen Glaeseker zeigt auch noch etwas anderes: Ein Strafverfahren zu überstehen ist die eine Sache. Um Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen - braucht es etwas mehr.

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