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Hans-Martin Tillack Wulff, nur eine Lappalie?

Christian Wulff muss sich nun doch vor Gericht verantworten. Nur wegen einer Lappalie?

Ein Hotel-Upgrade mitsamt Essenseinladung im Wert von 753,90 Euro – das sei doch der Mühe der Staatsanwälte und Richter gar nicht wert. So hatten in den vergangenen Monaten einige Journalisten und Politiker immer wieder argumentiert Die „Süddeutsche Zeitung“ tat die Anklage vor einigen Monaten gar als „lächerliches Konstrukt“ ab. Den Anwälten des ehemaligen Präsidenten hat das sicher gefallen.

Doch für jeden, der sich schon einmal intensiver mit dem geltenden Strafrecht und Korruptionsverfahren beschäftigt hatte, konnte die Entscheidung des Landgerichts Hannover nicht wirklich überraschend kommen. Nachdem Christian Wulff und der Filmproduzent David Groenewold das Angebot abgelehnt hatten, ein Hauptverfahren durch Zahlung einer Geldauflage abzuwenden, blieb am Ende nur das: ihnen öffentlich den Prozess zu machen.

Gewiss, im Fall Wulff stand ursprünglich noch viel mehr im Raum als der von Groenewold mitfinanzierte Besuch auf dem Oktoberfest im Jahr 2008. Ganz am Anfang ging es um eine halbe Million Euro, die die Unternehmergattin Edith Geerkens dem Ehepaar Wulff als zinsgünstigen Kredit gewährt hatte. Es ging auch um die engen Beziehungen, die der ehemalige niedersächsische Ministerpräsident zu dem Eventmanager Manfred Schmidt unterhielt. Der verdiente mehrere Millionen Euro mit den von Wulff geförderten Nord-Süd-Dialogen – hier hat die Staatsanwaltschaft aber nur Schmidt und Wulffs Ex-Sprecher Olaf Glaeseker angeklagt.

Gemessen an vielem, was zunächst noch öffentlich diskutiert wurde, wirke der Gegenstand der nun kommenden Gerichtsverhandlung „geschrumpft“, sagt der Bochumer Strafrechtsprofessor Osman Isfen. Aber Isfen läßt dennoch keinen Zweifel daran, dass ein Betrag von um die 700 Euro ein potentieller strafrechtlich relevanter Vorteil ist.

Nach dem Ministergesetz von Niedersachsen und einem dazugehörigen Erlass können für Landesminister bereits Geschenke mit Amtsbezug ab einem Betrag über 10 Euro genehmigungspflichtig sein. Vor fünf Jahren hatte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zum Fall des ehemaligen EnBW-Chefs Utz Claassen ein Grundsatzurteil gefällt, an dem sich jetzt auch Richter und Staatsanwälte in Hannover orientieren mussten. Im Fall Claassen ging es um Fußballtickets im Wert von etwa 300 Euro, die an baden-württembergische Landesminister und einen Staatssekretär im Bundesumweltministerium gegangen waren. Claassen wurde zwar freigesprochen, aber das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass die Tickets einen handfesten Vorteil für die Amtsträger darstellten. Die Richter wischten auch das Argument vom Tisch, dass die Politiker ja anderweitig an kostenlose WM-Tickets hätten kommen können. Es sei „von vornherein unbeachtlich, wenn der Begünstigte einen vergleichbaren Vorteil auch auf eine andere Art und Weise erlangen kann“, konstatierten sie. Trotzdem argumentieren Wulffs Verteidiger in den Medien heute immer wieder ganz ähnlich – kein Zeichen für Sachkunde.

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass Christian Wulff wirklich verurteilt wird? Ein Gericht lässt eine Anklage dann zu, wenn es aufgrund der Ermittlungsergebnisse eine Verurteilung für wahrscheinlich hält. Jedenfalls müsse eine Verurteilung eine größere Wahrscheinlichkeit haben, als ein Freispruch, sagt der Strafrechtler Isfen.

Zu dem Freispruch kann es für Christian Wulff natürlich trotzdem noch kommen. Wichtiger als Verurteilung oder Freispruch ist etwas anderes: Dass deutlich wird, dass mögliche Korruption nicht nur bei kleinen Beamten geahndet wird, sondern auch bei einem ehemaligen Präsidenten. Sonst wirkte es so, als behandele der Rechtsstaat Korruptionsverdacht in hohen Ämtern – wie eine bloße Lappalie.

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